Häufige Frage · Pflichten

Muss ich E-Rechnungen empfangen können?

Ja, seit dem 01.01.2025, sofern Sie Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes mit Sitz in Deutschland sind. Das gilt unabhängig von Größe und Umsatz, also auch für Kleinunternehmer und Vermieter.

„Empfangen können“ heißt: Sie müssen eine XML-Rechnung annehmen und aufbewahren können. Ein E-Mail-Postfach reicht dafür schon aus.

Stand: 13.09.2026